Der Kanton Luzern und die von ihm eingesetzten Ingenbohler Schwestern sowie die römisch-katholische Kirche im Kanton Luzern geben die folgende Erklärung ab:
Die Texte zu „das Kinderheim 1883-1989“ gehören zu verschiedenen Abschnitten und Episoden der über 100-jährigen Geschichte dieser Institution. Das Kinderheim und seine Verantwortlichen - Regierung, Aufsichtskommissionen, Vormundschaftsbehörden, Direktoren und Schwestern - standen als Teil der jeweiligen Gesellschaft in einem sich wechselseitig beeinflussenden und prägenden Verhältnis zu dieser Gesellschaft. Die dargestellten Handlungen und Handelnden müssen zwar auch im Kontext des sich im Laufe der Zeit wandelnden Normen- und Wertegefüges betrachtet werden, welches auch die Erziehung, Förderung und Ausbildung von Kindern umfasste. Aber es gab auch krasses Fehlverhalten (exzessives Strafen, Tätlichkeiten, seelische Grausamkeiten, sexuelle Übergriffe), welches in keiner Weise durch die damals geltenden Regeln und Toleranzen gedeckt war. Im Rahmen der Aufarbeitung der Vorkommnisse in Rathausen haben die Luzerner Regierung, die katholische Kirche und die Ingenbohler Schwestern bei verschiedenen Gelegenheiten für das getane Unrecht um Entschuldigung gebeten. Die Geschichte von Rathausen ist auch eine Entwicklungsgeschichte, die in verschiedenen ähnlichen Institutionen stattgefunden hat: Betreuungsverhältnisse, Erziehungspraktiken und Infrastruktur wurden erst im Laufe der Jahre und Jahrzehnte stark verbessert.
Für die heute Verantwortlichen in den entsprechenden kirchlichen und staatlichen Institutionen ist dieser Lern- und Entwicklungsprozess Aufgabe und Verpflichtung für die Gegenwart und die Zukunft.