Das Eingangstor muss riesig auf die Kinder gewirkt haben. Am Tor wurden sie von einer Schwester oder dem Direktor empfangen. Manchmal wussten die Kinder nicht, weshalb sie nach Rathausen kamen.
Die meisten Kinder im Kinderheim Rathausen stammten aus armen oder wenig begüterten Verhältnissen. Armut war in der Schweiz bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts verbreitet. Gegen die Folgen von Todesfall, Unfall oder Arbeitslosigkeit waren arme Familien kaum versichert. Trafen sie solche Schicksalsschläge, wurden die Kinder oft in einem Heim oder in einer fremden Familie platziert.
Einweisungen geschahen durch Behörden, gerichtliche Instanzen, private Organisationen und Pfarrer, oftmals gegen den Willen der Eltern. Auch Eltern oder Verwandte wiesen Kinder ein, aus Armut oder weil sie mit ihnen nicht mehr zurechtkamen. Nach Rathausen kamen auch Kinder, die wegen ihres Verhaltens aus anderen Kinderheimen entlassen worden waren.
Eingangstor mit einer Schwester und Kindern darunter, undatiert.
Fotografie: Hans Eichenberger, Photohaus Schwanen, Luzern. StALU, A 853/321.
Das Eingangstor 1933.
Fünfzig Jahre Erziehungsanstalt Rathausen 1933. StALU, A 853/005.
Enge Moral- und Normvorstellungen
Heimeinweisungen erfolgten auch, wenn die Eltern oder ein Elternteil nicht den herrschenden engen Moral- und Normvorstellungen entsprachen, etwa weil sie nicht verheiratet waren. Auch mit sogenannten «schlechten Erbanlagen» wurde die Einweisung begründet, oder mit dem Verhalten des Kindes.
Heimkinder wurden stigmatisiert und gering geschätzt, nicht nur im Heim, auch in der Gesellschaft. Sie galten meist als mitschuldig an ihrer Heimeinweisung.
Kontaktverbot und Briefzensur
Nach ihrem Eintritt ins Heim hatten die Kinder bis in die 1960er-Jahre nur noch eingeschränkt Kontakt zu ihren Verwandten und Bekannten. Briefe wurden zensuriert, das heisst gelesen und dann entschieden, ob sie der Empfänger erhalten durfte oder nicht. Während die einen Kinder regelmässig Besuch erhielten, wurde anderen der Kontakt zu den Eltern verwehrt. Es kam auch vor, dass Geschwister im Heim voneinander nichts wussten. Dies hatte seine Gründe: Gemäss der verbreiteten, auch in der damaligen Pädagogik vertretenen Ansicht galt die Entfernung des Kindes aus einem «schädlichen» Herkunftsmilieu als wesentliche Voraussetzung für einen Erziehungserfolg.
Verantwortlichkeiten und Aufsicht über das Heim
Für die Einweisung der Kinder waren verschiedenste Personen und Instanzen zuständig – ebenso für ihre Betreuung im Heim und für die Aufsicht über das Heim. Im Kinderheim Rathausen waren dies neben den einweisenden Instanzen beispielsweise die Aufsichtskommission, der Regierungsrat mit seiner Oberaufsicht, der Direktor und das übrige Anstaltspersonal. Die verschiedenen involvierten Personen und Instanzen waren für die Verhältnisse im Heim direkt oder indirekt mitverantwortlich.
In die Heimerziehung waren also zahlreiche Personen involviert, und dennoch kam es zu Missständen und Auswüchsen. Die in Reglementen und gesetzlichen Bestimmungen festgehaltenen Pflichten und Zuständigkeiten waren oft vage formuliert und liessen einen weiten Spielraum offen. In der Praxis wurden sie zudem oft mangelhaft wahrgenommen. Die grosse Zahl zuständiger Personen könnte zudem dazu geführt haben, dass sich niemand wirklich verantwortlich fühlte, genau hinzuschauen.
Kritische Stimmen dringen kaum durch
Heimkindern wurde oft nicht geglaubt. Eine individuelle Befragung der Heimkinder durch Aufsichtspersonen entsprach nicht der Praxis, und wenn, dann war üblicherweise Anstaltspersonal anwesend.
Es existierte damals eine weit verbreitete Vorstellung von der «Schwererziehbarkeit», «Verdorbenheit» und «Lügenhaftigkeit» von Heimkindern. Das wiederum verstärkte die Sicht, dass ein entsprechendes Mass an Härte in der Erziehungspraxis notwendig sei. Exzessen gegenüber konnte dies ein Stück weit blind machen. Diese Ansicht provozierte wohl kritische Gegenstimmen, die es auch unter den Aufsichts- und Erziehungspersonen immer wieder gab. Bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts drangen diese Stimmen jedoch kaum durch.